Startseite » Ratgeber »Bonität steigern – welche Kreditsicherheiten gibt es?
Bonität steigern – welche Kreditsicherheiten gibt es?
Während es beim Dispositionskredit eher unüblich ist, dass die Bank Sicherheiten eingefordert, gibt es auf der anderen Seite zahlreiche Finanzierungsanlässe, zu denen Kreditsicherheiten eine wichtige Maßnahme sein können, um die eigene Bonität zu erhöhen. Insbesondere bei etwas größeren Darlehenssummen, die sich jenseits der 20.000 Euro bewegen, fordern zahlreiche Banken vom Kreditnehmer Sicherheiten bzw. die Kreditsicherheiten haben zumindest den Vorteil, die eigene Kreditwürdigkeit zu erhöhen und somit eine Zusage des Darlehens wahrscheinlicher zu machen. Wir möchten Sie gerne in unserem Beitrag informieren, welche Kreditsicherheiten es am Markt gibt und was Sie bezüglich der einzelnen Sicherheit beachten sollten.
Die Kreditsicherheiten im Überblick
Die verschiedenen Kreditsicherheiten, die grundsätzlich am Markt vorhanden sind, lassen sich in zwei große Gruppen einteilen. Zum einen gibt es die persönlichen Kreditsicherheiten, wobei in diese Gruppe allerdings ausschließlich die Bürgschaft fällt. Die weitaus meisten anderen Kreditsicherheiten gehören der Gruppe der sogenannten dinglichen Kreditsicherheiten an. Im Überblick sind es die folgenden typischen Kreditsicherheiten, die je nach Darlehensart genutzt werden können:
Mit diesen Kreditsicherheiten möchten uns nun etwas näher im Detail beschäftigen.
Bürgschaft als persönliche Kreditsicherheit
Die einzige persönliche Kreditsicherheit ist die sogenannte Bürgschaft, die es je nach Anlass in verschiedenen Formen gibt. In den meisten Fällen handelt es sich um eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft, durch die der Bürge zustimmt, dass sich die Bank relativ schnell an ihn wenden kann, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Da hinter der Bürgschaft kein Sachwert steht, ist eine Voraussetzung für die Akzeptanz dieser Kreditsicherheit seitens der Bank, dass der Bürge über eine sehr gute Bonität verfügt. Demzufolge findet beim Bürgen genauso eine Prüfung der Kreditwürdigkeit statt, wie es zuvor beim eigentlichen Kreditnehmer der Fall ist. Man sollte sich allerdings sehr gut überlegen, ob man gegenüber der Bank tatsächlich als Bürge auftritt, denn dann haftet man für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers in der Regel in vollem Umfang. Zur Anwendung kommt die Bürgschaft meistens im Bereich der Ratenkredite, falls sich die Darlehenssumme oberhalb von 10.000 oder 20.000 Euro bewegt.
Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen oder Maschinen
Eine weitere Kreditsicherheit ist die sogenannte Sicherungsübereignung. Diese kommt sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich vor. Bei Privatkunden ist es so, dass die Sicherungsübereignung nahezu ausschließlich dann als Kreditsicherheit von der Bank entgegengenommen wird, falls es sich um eine Autofinanzierung handelt. Dabei spielt in dem Zusammenhang meistens keine Rolle, um welche der folgenden Kreditvarianten es sich im Rahmen der Autofinanzierung handelt:
Bei all diesen Finanzierungsarten geht es letztendlich um die Finanzierung eines Autokaufs, sodass die Sicherungsübereignung an dieser Stelle die passende Kreditsicherheit ist und sogar oftmals unabhängig von der Bonität des Kunden obligatorisch hereingenommen wird.
Im gewerblichen Bereich kommt die Sicherungsübereignung unter Umständen ebenfalls zum Einsatz, wobei in diesem Fall oftmals entweder ebenfalls Fahrzeuge als Teil eines Fuhrparks oder auch Maschinen sicherungsübereignet werden. Dies trifft insbesondere auf Finanzierungen zu, bei denen beispielsweise ein Unternehmen neue Maschinen oder Fahrzeuge für den eigenen Betrieb anschaffen und somit finanzieren muss.
Grundschuld als klassische Sicherheit bei Immobilienkrediten
Während die Sicherungsübereignung die mit Abstand am häufigsten genutzte Kreditsicherheit bei der Autofinanzierung ist, gilt dies für die Grundschuld im Bereich der Immobilienfinanzierung. Nahezu kein Immobiliendarlehen wird seitens deutscher Banken heutzutage vorgeben, ohne dass im Gegenzug eine Grundschuld als Kreditsicherheit entgegengenommen wird. Früher trat an die Stelle der Grundschuld oftmals noch die Hypothek, die allerdings heutzutage nur noch selten verwendet wird. Die Grundschuld lässt der Bank schlichtweg einen etwas größeren Spielraum zur Absicherung und ist nicht – wie die Hypothek – streng akzessorisch an den Immobilienkredit und das Bestehen der Forderung gebunden. Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen, und zwar in Abteilung zwei mit der Bezeichnung „Lasten und Beschränkungen“. Da Immobilienkredite häufig über eine recht hohe Darlehenssumme lauten, kommt die Grundschuld insbesondere bei Finanzierungen mit einem relativ hohen Volumen zum Einsatz. Dies trifft sowohl auf den Privat- als auch auf den Geschäftskundenbereich zu.
Verpfändung von Sparguthaben und Wertpapieren
Eine weitere klassische Kreditsicherheit die Ihre Bonität erhöht ist die Verpfändung von Sparguthaben oder auch von Wertpapieren. In diesem Fall benötigt der Kunde zwar auf der einen Seite einen Kredit, verfügt auf der anderen Seite allerdings über verpfändbare Guthaben. Während Sparguthaben, wie zum Beispiel Sparkonten, Sparbriefe oder auch Sparverträge, oftmals vom Gegenwert her mit 100 Prozent als Kreditsicherheit angesetzt werden können, kommt es bei der Verpfändung von Wertpapieren vor allem darauf an, um welche Art von Wertpapieren es sich handelt. Da zahlreiche Wertpapiere bekanntlich ein Kursrisiko besitzen, bewertet die Bank Aktien, Anleihen oder Fonds teilweise ganz unterschiedlich, was die Höhe der einsetzbaren Kreditsicherheit angeht. Typisch sind beispielsweise folgende Bewertungssätze:
Diese genannten Bewertungssätze sind allerdings keineswegs einheitlich, denn jede Bank kann selbst entscheiden, mit welchem Wert sie die jeweilige Kreditsicherheit in diesem Fall bei der Verpfändung von Wertpapieren ansetzt.
Abtretung von Forderungen: meistens Renten- oder Lebensversicherung
Die Kreditsicherheit Abtretung von Forderungen klingt vielleicht zunächst einmal etwas abstrakt, allerdings verbirgt sich dahinter meistens im Privatkundenbereich die Abtretung einer privaten Renten- oder Lebensversicherung. In diesem Fall wird die Bank – bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites – rechtlich betrachtet Eigentümerin der Lebens- oder Rentenversicherung. Diese Kreditsicherheit wird in aller Regel von der Höhe her so angesetzt, dass sie dem aktuellen Rückkaufswert der Versicherung entspricht. Die Abtretung von Forderungen wird deshalb relativ häufig genutzt, weil der Kunde zwar auf der einen Seite mit dem Rückkaufswert ein Guthaben besitzt, die Versicherung aber aufgrund finanzieller Nachteile nicht vorzeitig auflösen möchte, sodass dennoch eine Finanzierung benötigt wird.
Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle auch die Abtretung von Bezügen erwähnen. Diese Sicherheit ist nur bedingt geeignet, denn in vielen Fällen ist Arbeitslosigkeit der Grund, dass Kreditnehmer die Raten nicht zahlen können. Allerdings würde dann in der Regel auch die Verpfändung des Gehaltes nicht „greifen“, weil oft kein pfändbarer Betrag mehr vorhanden ist.