Grundsätzlich qualifizieren sich die meisten Personengruppen bei uns für einen Blitzkredit. Für die Bewilligung ist es egal, ob Sie wenig verdienen, Rentner sind oder selbstständig arbeiten. Die Art Ihres Beschäftigungsverhältnisses hat jedoch Auswirkungen auf die jeweiligen Angebote.
Ein regelmäßiges Einkommen ist jedoch eine Grundvoraussetzung. Arbeitslosengeld und andere finanzielle Zuwendungen zählen nicht als regelmäßiges Einkommen.