Mit der schlechten Bonität von Hartz-4-Empfängern ist es nicht möglich, einen Kredit zu erhalten. Auch der Kredit ohne Schufa kommt nicht in Frage, weil das monatliche Mindesteinkommen aus einem Arbeitsverhältnis bei Arbeitslosen nicht vorhanden ist. Das Kreditausfallrisiko ist für die Banken in solchen Fällen einfach zu hoch. Die Pfändungsfreigrenze gilt bis mindestens 1.139 Euro, so dass die Banken bis zu diesem Betrag auch keine Möglichkeit haben, für die Kredittilgung den Lohn des Kreditnehmers zu pfänden.
Die Alternative mit der auch Hartz-4-Empfänger einen Kredit erhalten, besteht darin, einen Bürgen einzusetzen. Der Bürge muss über eine ausreichend gute Bonität verfügen und springt für den Fall ein, dass der Kreditnehmer die Ratenzahlungen nicht mehr leistet. Dadurch sinkt das Kreditausfallrisiko wieder und die Banken sind eher gewillt, einen Kredit zu vergeben.