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Fallstricke bei der Finanzierung – darauf sollten Sie achten
In den meisten Fällen läuft es bei einem Kredit glatt und Sie erhalten das Darlehen, welches Sie sich vorgestellt haben. Trotzdem gibt es in nicht wenigen Fällen sogenannte Fallstricke bei der Finanzierung, die nicht unbedingt mit einer Unseriosität des Angebotes einhergehen müssen, aber es handelt sich durchaus um Konditionen, die Sie so nicht in Betracht gezogen haben. Daher ist es wichtig, zunächst einmal Angebote zu vergleichen und in dem Zusammenhang eben nicht nur auf die Zinskonditionen zu achten, sondern einige Fallstricke im Hinterkopf zu haben. Wir möchten Sie im folgenden Ratgeber informieren, welche Fallstricke es bei welchen Finanzierungen geben kann, worauf Sie generell achten sollten und was Sie tun können, falls Sie der Auffassung sind, dass ein Kreditangebot einen Fallstrick oder gar eine nicht seriöse Kondition beinhaltet.
Belastung durch Dispozinsen wird oft unterschätzt
Ein klassischer Fallstrick zeigt sich vor allem bei den Dispozinsen. Zunächst einmal handelt es sich beim Dispositionskredit ohnehin bereits um ein relativ teures Darlehen, denn die Zinssätze bewegen sich oftmals zwischen 8 und bis zu 13 Prozent pro Jahr. Dennoch unterschätzen zahlreiche Kontoinhaber die Kosten, die letztendlich durch die Überziehung des Girokontos anfallen. Ein Grund besteht in einer Art Fallstrick, der allerdings vollkommen rechtskonform und absolut üblich ist. Der Fallstrick ist nämlich, dass die Belastung der Dispozinsen nicht jährlich stattfindet, sondern in aller Regel alle drei Monate mit dem Abschluss des Girokontos.
Wenn Sie nun allerdings in der quartalsweisen Abrechnung sehen, dass Sie beispielsweise bei einem in Anspruch genommenen Dispositionskredit in Höhe von 3.000 Euro „nur“ Zinsen in Höhe von beispielsweise 70 Euro zahlen müssen, kommt Ihnen dies vermutlich als durchaus akzeptabler Betrag vor. Würden Sie sich hingegen verdeutlichen, dass 70 Euro an Zinsen in jedem Quartal dazu führen, dass Sie jährlich fast 300 Euro Dispozinsen zahlen müssen, würden Sie sich vielleicht Gedanken darüber machen, den Dispositionskredit zu reduzieren und eine andere Finanzierung anzustreben. Daher lautet ein genereller Tipp, dass Sie eine Zinsbelastung entweder stets pro Monat oder pro Jahr ausrechnen. So ist auch eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Kreditarten gegeben, beispielsweise mit dem Ratenkredit oder auch mit einem Immobilienkredit, falls es um eine Immobilienfinanzierung geht.
Sondertilgung möglich, allerdings kostenpflichtig
Einen weiteren Fallstrick bei Finanzierungen gibt es häufiger im Bereich von Sondertilgungen. Sowohl bei Ratenkrediten als auch bei Immobilienkrediten sind derartige Sondertilgungen häufig zulässig, aber nicht selten mit einem „Haken“ versehen. Sondertilgungen sind nämlich zwar häufiger zulässig, allerdings nicht selten mit zusätzlichen Kosten verbunden. Dies trifft weniger im Bereich der Ratenkredite zu, sondern vor allen Dingen bei Immobilienfinanzierungen. Hier müssen Sie häufig unterscheiden, ob Sie sich für ein variabel verzinsliches Immobiliendarlehen oder für einen Immobilienkredit mit Zinsfestschreibung entschieden haben. Beim variabel verzinslichen Immobiliendarlehen ist es so, dass Sondertilgungen in aller Regel nicht nur zulässig sind, sondern meistens nicht mit zusätzlichen Kosten belegt werden.
Ganz anders stellt sich die Situation allerdings bei Immobilienkrediten dar, die mit einer Zinsfestschreibung versehen sind. Hier muss die Bank zunächst einmal grundsätzlich nicht zustimmen, dass überhaupt eine Sondertilgung vorgenommen wird. Stimmt sie dennoch zu, ist die Sondertilgung fast immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, die entweder als Zinsbelastung stattfinden oder in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung, falls Sie den gesamten Darlehensbetrag vorzeitig ablösen. Aus diesem Grund sollten Sie in den Kreditbedingungen genau nachlesen, ob Sondertilgungen nicht nur zulässig sind, sondern möglichst kostenfrei genutzt werden können. Ist dies nicht der Fall, hilft es oftmals bereits, das Gespräch mit der Bank zu suchen.
Weitere Verträge müssen abgeschlossen werden
Ein weiterer Fallstrick bei Finanzierungen kann darin bestehen, dass Sie letztendlich nicht nur das gewünschte Darlehen erhalten und den Kreditvertrag abschließen, sondern mehr oder weniger direkt gesagt wird, dass Sie den Kredit nur erhalten, falls Sie zusätzliche Verträge abschließen. Oftmals handelt es sich bei diesen Zusatzverträgen um eine Kreditversicherung bzw. um eine Restschuldversicherung. Diese dient zwar einerseits der Absicherung der Darlehensschuld, denn die Versicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung der noch offenen Raten, wie zum Beispiel in folgenden Situationen:
Zahlreiche Experten sind allerdings der Auffassung, dass die Kreditversicherung in vielen Fällen überflüssig ist, da bereits anderer Absicherungen für das gleiche Risiko bestehen oder die Kreditsummen verhältnismäßig gering sind, sodass keine Versicherung notwendig werden wäre. Dennoch handhaben es manche Banken so, dass – natürlich insbesondere bei Kunden mit keiner ganz positiven Bonität – Kreditversicherungen als Voraussetzung für die Darlehensvergabe gelten.
Neben der Restschuldversicherung gibt es allerdings noch weitere Verträge, die Sie eventuell abschließen sollen, wenn das damit Darlehen genehmigt werden soll. Typischerweise handelt es sich dabei meistens entweder um Versicherungen oder um Sparverträge, meistens vor dem Hintergrund, dass die Bank für den Abschluss eine Provision erhält. Dies ist zwar selbstverständlich nicht generell so, kommt in der Praxis allerdings durchaus häufiger vor. Demzufolge sollten Sie kritisch sein und hellhörig werden, wenn die Vergabe des Darlehens an die Voraussetzung geknüpft ist, beispielsweise einen der folgenden Verträge und Finanzprodukte zusätzlich abschließen zu müssen:
Letztendlich kann es sich natürlich bei jedem dieser zuvor genannten Produkte durchaus um einen sinnvollen Vertrag handeln, aber meistens besitzen Sie das Produkt entweder schon oder es ist nicht optimal auf Ihre persönliche und finanzielle Situation zugeschnitten.
Wie kann ich Fallstricken entgehen?
Es gibt durchaus einige grundlegende Tipps, die Ihnen dabei helfen, möglichen Fallstricken zu entgehen. Wichtig ist zum Beispiel, dass Sie nur solche Kreditverträge abschließen, deren Inhalt Sie vollständig verstehen. Lassen Sie sich zudem von der kreditgebenden Bank explizit sämtliche Kosten nennen und hinterfragen Sie ganz gezielt, ob neben den üblichen Kreditzinsen noch weitere Gebühren und Kosten anfallen. Darüber hinaus sollten Sie sich darüber informieren, ob Sondertilgungen zulässig und kostenpflichtig sind, falls Sie mit größerer Wahrscheinlichkeit vor haben, zumindest einen Teil des aufgenommenen Kreditbetrages vorzeitig zurückzuzahlen. Ferner ist es wichtig, dass Sie sich nicht zu zusätzlichen Verträgen überreden lassen, sondern darauf beharren, ausschließlich den beantragten Kredit zu erhalten. Manche Finanzprodukte können zwar eine sinnvolle Ergänzung darstellen, sind aber wir in wenigen Fällen in der aktuellen Situation optimal.